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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pilotina Helicopter - Flugservice Alle Leistungen der Firma Pilotina Helicopter-Flugservice unterliegen ausschließlich diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ab der ersten Geschäftsbeziehung gelten, und automatisch für Folgegeschäfte zugrunde gelegt werden, ohne dass dies gesondert vereinbart werden muß. Spätestens mit Entgegennahme der Leistungen hat der Auftraggeber diese Bedingungen akzeptiert und der Rechtsbeziehung zu Grunde gelegt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§2 Erwerber und Besitzer von Fluggutscheinen können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin diesen absagen. Auftraggeber für einen gewerblichen Flugauftrag bzw. einen Charterflug können bis 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen. Sollte eine Stornierung des Starttermins durch den Passagier bzw durch den Auftraggeber später erfolgen oder findet sich der Passagier nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt ein, ist der Fluggutschein (auch Geschenkgutschein) verfallen bzw wird der Flugauftrag als durchgeführt betrachtet.
Ist der Kauf eines Fluggutscheines oder die Buchung eines Fluges durch Fernabsatz zustande gekommen, so hat der Erwerber nach §355 BGB das Recht, binnen zwei Wochen ohne Begründung den Kauf des Gutscheines oder die Buchung kostenfrei zu widerrufen. Die zwei Wochenfrist beginnt mit Erhalt des Gutscheines oder der Buchungsbestätigung. Zur Einhaltung dieser Frist genügt die Absendung des Widerrufs. Nach Ablauf dieser Frist entstehen dem Kunde Stornokosten. Die Stornokosten für einen Gutschein bzw Flugauftrag betragen 10% des Gegenstandwertes bzw des Auftragwertes. Ein Fluggutschein bzw ein Flugticket ist nach Rücksprache mit Pilotina Helicopter-Flugservice kostenfrei auf eine andere Person übertragbar.
Angebote von Pilotina Helicopter-Flugservice werden normalerweise auf der Grundlage der Leistungsdaten des jeweiligen Hubschraubers unterbreitet. Sie gelten jeweils vorbehaltlich der Verfügbarkeit des angebotenen Hubschraubers zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Deshalb wird ein Vertrag mit Pilotina Helicopter-Flugservice nicht durch Annahme des Angebotes rechtsgültig, sondern erst mit der schriftlichen Auftragsbetätigung durch die Firma Pilotina Helicopter-Flugservice.
Die Angebotspreise von Pilotina Helicopter-Flugservice beinhalten normalerweise nur die selbstbezifferbaren Kosten. Zusätzlich anfallende Kosten und Gebühren von Genehmigungsbehörden sowie Flughafen- und Landegebühren und Parkkosten sind darüber hinaus zu vergüten. Die Firma Pilotina Helicopter-Flugservice behält sich das Recht vor, bei nicht Verfügbarkeit des vorgesehenen Einsatzhubschraubers, einen anderen Hubschrauber einzusetzen, der höher- oder gleichwertig ist.
Pilotina Helicopter-Flugservice haftet nicht für Fälle technischer Störungen am Hubschrauber oder an Sondergerätschaften. Die Fluggeräte und Sondergerätschaften werden vorschriftsgemäss gewartet. Insofern sind Störungen von Pilotina Helicopter-Flugservice nicht zu vertreten. Falls die Störungen einer Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt entgegenstehen, enfällt für Pilotina Helicopter-Flugservice die Leistungspflicht. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt, von Naturkatastrophen oder Wetterbedingungen und technisch nicht vorhersehbaren Störungen, die einen Flug nicht zulassen. Die Leistungspflicht gegenüber dem Kunde ist zum Zeitpunkt der Störung erloschen.
Wird in vorstehend beschriebenen Fällen oder Vergleichsfällen die Behinderung solange andauern, dass ein Festhalten am Vertrag einem der beiden Vertragspartner nicht zumutbar ist, kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Dann sind nur die bis dahin angefallenen Kosten einschließlich etwaiger Rückflugkosten zu erstatten. Die oben beschriebenen Kosten hat die störungsverursachende Partei zu tragen. Im Zweifel fallen die Kosten dem Auftraggeber zu Lasten.
Ändern sich wesentliche Kalkulationsgrundlagen zwischen Angebotserstellung und Auftragsausführung oder während der Dauer eines laufenden Auftrags (z.B. Treibstoffpreise), so kann Pilotina Helicopter-Flugservice eine rechnerisch angemessene Korrektur der Leistungspreise verlangen.
In Fällen von z.B. höherer Gewalt oder anderer unvorsehbarer und von Pilotina Helicopter-Flugservice nicht vertretbarer Vorkommnisse verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit um die Zeit, für die diese Hindernisse und Ereignisse andauerten.
Pilotina Helicopter-Flugservice ist berechtigt, für den sich aus einem Auftrag ergebenden Zahlungsanspruch Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt bei Langzeitauftägen auch für unerteilbare Leistungsabschnitte. Pilotina Helicopter-Flugservice ist insofern berechtigt während der Dauer der Ausführung vom Auftraggeber ein Guthabenkonto zu verlangen. Die Aufrechnung mit behaupteten Gegenansprüchen des Auftraggebers oder des Leistungsnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte eine der bevorstehenden Bestimmungen oder sollten Teile hiervon ungültig sein oder werden, sind sich Pilotina Helicopter-Flugservice und die Auftraggeber bzw Leistungsempfänger einig darüber, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen weiter gelten und dass die ungültige Regel oder der ungültige Teil einer Regel durch eine Bestimmung zu ersetzen ist, die zu dem mit der ungültigen Regel verfolgten Ziel nach Möglichkeit führt.
Pilotina Helicopter-Flugservice behält sich das alleinige Recht vor, einem der in §13 aufgeführten Luftfahrtunternehmen den Flugauftrag zuzuteilen und im Auftrag durchführen zu lassen.
Firma Heli Trans Hamburg GmbH & Co. KG Welches der oben aufgeführten Luftfahrtunternehmen ausführend ist, bitten wir dem Angebot, Fluggutschein oder Flugticket zu entnehmen.
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